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| Schulungen von Brandschutzhelfern und Selbsthilfekräfte
Im Arbeitsschutzgesetz und mehreren baurechtlichen Vorschriften ist geregelt, dass es in jeder Firma eine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern / Selbsthilfekräften geben muss. Brandschutzhelfer / Selbsthilfekräfte übernehmen im Unternehmen eine wichtige Funktion. Sie sind dafür zuständig, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen, indem sie Gefahrenquellen rechtzeitig erkennen. Sollte es jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand kommen, sind sie für die Einleitung der Erstmaßnahmen zuständig. Dazu zählen z.B. die Brandmeldung, die Alarmierung, die Bekämpfung von Entstehungsbränden, die Unterstützung bei der Flucht und Rettung von Beschäftigten und Besuchern. Durch die Tätigkeit der Brandschutzhelfer/Selbsthilfekräfte werden Personen- und Sachschäden vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert. Um in solchen Gefahrensituationen immer richtig zu handeln, sollten die Brandschutzhelfer/Selbst-hilfekräfte entsprechend ausgebildet sein und auch regelmäßig nachgeschult werden. Zu diesem Zweck haben wir an unserem Firmensitz in Gladbeck einen Schulungsraum für die Schulung von 10 – 15 Personen, die sich als Brandschutzhelfer / Selbsthilfekraft schulen lassen möchten. Sollte in Ihrem Unternehmen bereits eine stationäre Löschanlage installiert sein, erläutern wir Ihnen gerne auch die wichtigsten Punkte / Funktionen einer solchen Brandschutzanlage. Das Anmeldeformular und die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Schulungen finden sie in unserem Downloadbereich.
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| SIC Brandschutz GmbH KampStraße 9 45966 Gladbeck Tel 020 43 / 295 07 Email info@sic-brandschutz.de | |||||||||||||||||||